C O N S U L T I N G S K I L L S
- R E F E R E N Z
Die hier angeführten Inhalte sind beleg- und nachweisbar!
Gemäß § 1 Abs. 2 Unternehmensberatungs-Verordnung (BGBl. II Nr. 94/2003, 294/2010) sind unter fachlich einschlägiger Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 leg.cit. insbesondere Tätigkeiten im Gewerbe der Unternehmensberatung, der Leitung von Unternehmen, im leitenden Management oder als Wirtschaftstreuhänder, die die umfassende Analyse von Organisationen oder ihres Umfeldes, die Entwicklung von Lösungsansätzen und deren allfällige Umsetzung durch Beratung und Intervention sowie die Steuerung von Beratungs- und Kommunikationsprozessen innerhalb von Organisationen und gegenüber dem Markt zum Gegenstand haben, zu verstehen.
Sämtliche Textpassagen in dieser Homepage auf allen Seiten gelten gleichermaßen für Damen und Herren.